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   BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55   

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BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55 (https://dejure.org/1955,2857)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1955 - 2 StR 14/55 (https://dejure.org/1955,2857)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 (https://dejure.org/1955,2857)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
    Dann aber mußte der Angeklagte, der der Begehung von 11 weiteren selbständigen Vergehen des Betruges beschuldigt war, von dieser Anklage freigesprochen werden (BGH NJW 1952, 432, 29); insoweit hat nach §§ 465, 467 StPO die Staatskasse die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
    War schon früher auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abzuurteilenden Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
  • RG, 06.04.1925 - II 167/25

    Wann ist im Sinne des § 79 StGB. eine fortgesetzte Handlung begangen, wenn die

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
    Bei fortgesetzten Handlungen darf die letzte Einzelbetätigung nicht nach jener Verurteilung begangen sein (RGSt 59, 168).
  • RG, 29.10.1888 - 2011/88

    83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
    War schon früher auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abzuurteilenden Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
  • RG, 01.06.1893 - 1066/93

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55
    War schon früher auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abzuurteilenden Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    War schon früher eine Gesamtstrafe ausgesprochen, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abgeurteilten Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55).
  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

    Sollte früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in nicht tragenden Erwägungen eine davon abweichende Auffassung entnommen werden können (vgl. BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH, Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55), so wäre diese durch die spätere Rechtsprechung überholt.
  • BGH, 18.06.1969 - 2 StR 53/69

    Revisionsrechtliche Rüge der unvollständigen Vernehmung eines Zeugen durch das

    Nur wenn die jetzt abgeurteilte Tat vor der Verurteilung des Jahres 1955 begangen worden wäre, hätte eine neue Gesamtstrafe gebildet werden dürfen (BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; BGH Urteil vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55 - RGSt 18, 333; 46, 179).
  • BGH, 20.11.1962 - 2 StR 489/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die Frage kann aber dahingestellt bleiben; denn dadurch, daß die Strafkammer alle Einzelstrafen statt nur einen Teil davon zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt hat, kann der Angeklagte keinesfalls beschwert sein (vgl. Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55).
  • BGH, 06.10.1955 - 4 StR 337/55

    Rechtsmittel

    Für die Gesamtbeurteilung der Persönlichkeit, die für die Strafzumessung von Bedeutung ist, können auch Taten und Vorstrafen, die nach den jeweils zur Aburteilung stehenden Verfehlungen liegen, maßgebend sein (BGH 2 StR 14/55 Urteil vom 10. Mai 1955).
  • BGH, 24.06.1955 - 2 StR 117/55

    Rechtsmittel

    Eine Straftat, die der Angeklagte nach dem früheren Urteil begangen hat, ist deshalb selbständig abzuurteilen, da auf sie die Voraussetzungen des § 74 StGB nicht zutreffen, RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGH.Urt vom 10. Mai 1955 - 2 StR 14/55.
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